Verwaltungsgerichtshof 2013/21/0256

2013/21/0256Verwaltungsgerichtshof22.05.2014

Regest

Besondere Rechtsgebiete Eintritt und Umfang der Rechtswirkungen von Entscheidungen nach AVG §68 Rechtskraft Umfang der Rechtskraftwirkung Allgemein Bindung der Behörde Zurückweisung wegen entschiedener Sache

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2013/21/0256

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 22.05.2014
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2014:2013210256.X00

Spruch

Der bekämpfte Bescheid wird im Umfang seiner Anfechtung (Spruchpunkt 1.; Zurückweisung eines Antrages auf Aufhebung eines Aufenthaltsverbotes nach § 68 Abs. 1 AVG) wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von € 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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