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2013/21/0255•Verwaltungsgerichtshof 2013/21/0255
2013/21/0255Verwaltungsgerichtshof25.04.2014
Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung konstitutive Bescheide
Die Revision wird zurückgewiesen.
Ein Aufwandersatz findet nicht statt.
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