Verwaltungsgerichtshof 2013/21/0255

2013/21/0255Verwaltungsgerichtshof25.04.2014

Regest

Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung konstitutive Bescheide

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2013/21/0255

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 25.04.2014
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2014:2013210255.X00

Spruch

Die Revision wird zurückgewiesen.

Ein Aufwandersatz findet nicht statt.

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