Verwaltungsgerichtshof 2013/21/0245

2013/21/0245Verwaltungsgerichtshof28.08.2014

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2013/21/0245

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 28.08.2014
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2014:2013210245.X00

Spruch

Die Revision wird zurückgewiesen.

Ein Aufwandersatz findet nicht statt.

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