Verwaltungsgerichtshof 2013/21/0202

2013/21/0202Verwaltungsgerichtshof22.05.2014

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2013/21/0202

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 22.05.2014

Spruch

Dem Landesverwaltungsgericht Niederösterreich wird aufgetragen, das Erkenntnis in der oben angeführten Angelegenheit binnen sechs Wochen nach Zustellung dieser Entscheidung nachzuholen.

Der Bund hat dem Antragsteller Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.