2013/21/0175•Verwaltungsgerichtshof 2013/21/0175
2013/21/0175Verwaltungsgerichtshof22.01.2014
Besondere Rechtsgebiete
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von€ 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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