Verwaltungsgerichtshof 2013/21/0152

2013/21/0152Verwaltungsgerichtshof17.10.2013

Regest

Besondere Rechtsgebiete Parteiengehör Verwaltungsrecht Internationales Rechtsbeziehungen zum Ausland VwRallg12

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2013/21/0152

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 17.10.2013
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2013:2013210152.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von € 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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