2013/21/0120•Verwaltungsgerichtshof 2013/21/0120
2013/21/0120Verwaltungsgerichtshof12.09.2013
Besondere Rechtsgebiete
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhalts aufgehoben.
Der Antrag des Mitbeteiligten auf Zuerkennung von Aufwandersatz wird abgewiesen.
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