Verwaltungsgerichtshof 2013/21/0068

2013/21/0068Verwaltungsgerichtshof18.04.2013

Regest

Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung Beschwerdelegitimation verneint keineBESCHWERDELEGITIMATION

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2013/21/0068

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 18.04.2013
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2013:2013210068.X00

Spruch

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.