Verwaltungsgerichtshof 2013/21/0057

2013/21/0057Verwaltungsgerichtshof02.08.2013

Regest

Verwaltungsrecht Internationales Rechtsbeziehungen zum Ausland VwRallg12 Parteiengehör Erhebungen Ermittlungsverfahren Parteiengehör Gemeinschaftsrecht Verordnung unmittelbare Anwendung EURallg5/1

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2013/21/0057

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 02.08.2013

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von EUR 610,60 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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