Verwaltungsgerichtshof 2013/21/0045

2013/21/0045Verwaltungsgerichtshof14.11.2013

Regest

Besondere Rechtsgebiete

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2013/21/0045

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 14.11.2013
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2013:2013210045.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von € 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.