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2013/18/0069•Verwaltungsgerichtshof 2013/18/0069
2013/18/0069Verwaltungsgerichtshof22.05.2013
Begründung Begründungsmangel Besondere Rechtsgebiete Verfahrensbestimmungen Beweiswürdigung Antrag
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von € 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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