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2013/18/0068•Verwaltungsgerichtshof 2013/18/0068
2013/18/0068Verwaltungsgerichtshof10.09.2013
Besondere Rechtsgebiete Ermessen besondere Rechtsgebiete Ermessen VwRallg8
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von € 1.326,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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