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2013/18/0058•Verwaltungsgerichtshof 2013/18/0058
2013/18/0058Verwaltungsgerichtshof22.05.2013
Besondere Rechtsgebiete
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von € 1.128, binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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