2013/18/0052•Verwaltungsgerichtshof 2013/18/0052
2013/18/0052Verwaltungsgerichtshof10.09.2013
Besondere Rechtsgebiete Verfahrensbestimmungen Ermessen
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von € 1.128, binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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