Verwaltungsgerichtshof 2013/18/0031

2013/18/0031Verwaltungsgerichtshof10.09.2013

Regest

Besondere Rechtsgebiete Verfahrensbestimmungen Berufungsbehörde

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2013/18/0031

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 10.09.2013
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2013:2013180031.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat den beschwerdeführenden Parteien Aufwendungen in der Höhe von insgesamt € 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.