Verwaltungsgerichtshof 2013/17/0881

2013/17/0881Verwaltungsgerichtshof24.10.2016

Regest

Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtswirkungen von Bescheiden Rechtskraft VwRallg9/3

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2013/17/0881

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 24.10.2016

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhalts aufgehoben.

Das Land Niederösterreich hat den Beschwerdeführern Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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