Verwaltungsgerichtshof 2013/17/0879

2013/17/0879Verwaltungsgerichtshof03.06.2015

Regest

Begründung Begründungsmangel

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2013/17/0879

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 03.06.2015

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat den Beschwerdeführerinnen Aufwendungen in Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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