Verwaltungsgerichtshof 2013/17/0858

2013/17/0858Verwaltungsgerichtshof20.04.2016

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2013/17/0858

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 20.04.2016

Spruch

Die Beschwerden werden zurückgewiesen.

Die beschwerdeführende Partei hat der Landeshauptstadt Salzburg Aufwendungen in der Höhe von insgesamt EUR 725,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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