projekte
2013/17/0858•Verwaltungsgerichtshof 2013/17/0858
2013/17/0858Verwaltungsgerichtshof20.04.2016
Die Beschwerden werden zurückgewiesen.
Die beschwerdeführende Partei hat der Landeshauptstadt Salzburg Aufwendungen in der Höhe von insgesamt EUR 725,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.