Verwaltungsgerichtshof 2013/17/0845

2013/17/0845Verwaltungsgerichtshof29.07.2015

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2013/17/0845

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 29.07.2015

Spruch

Die Beschwerden werden als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Land Vorarlberg Aufwendungen in der Höhe von insgesamt EUR 668,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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