Verwaltungsgerichtshof 2013/17/0837

2013/17/0837Verwaltungsgerichtshof11.09.2015

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2013/17/0837

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 11.09.2015

Spruch

Die Beschwerden werden als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Land Vorarlberg Aufwendungen in der Höhe von insgesamt EUR 114,80 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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