Verwaltungsgerichtshof 2013/17/0801

2013/17/0801Verwaltungsgerichtshof18.05.2016

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2013/17/0801

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 18.05.2016

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die beschwerdeführenden Parteien haben dem Land Kärnten Aufwendungen in der Höhe von EUR 57,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.