Verwaltungsgerichtshof 2013/17/0761

2013/17/0761Verwaltungsgerichtshof10.10.2016

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2013/17/0761

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 10.10.2016

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird im Umfang der Anfechtung, nämlich hinsichtlich der Beitragsjahre 2010 und 2011, wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Salzburg hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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