2013/17/0642•Verwaltungsgerichtshof 2013/17/0642
2013/17/0642Verwaltungsgerichtshof08.11.2013
Sachverhalt Neuerungsverbot Besondere Rechtsgebiete
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Die Beschwerdeführerin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von EUR 610,60 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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