Verwaltungsgerichtshof 2013/17/0546

2013/17/0546Verwaltungsgerichtshof20.12.2013

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2013/17/0546

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 20.12.2013

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.