2013/17/0533•Verwaltungsgerichtshof 2013/17/0533
2013/17/0533Verwaltungsgerichtshof12.03.2014
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhalts aufgehoben.
Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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