2013/17/0524•Verwaltungsgerichtshof 2013/17/0524
2013/17/0524Verwaltungsgerichtshof19.12.2013
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat der beschwerdeführenden Partei Aufwendungen in Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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