Verwaltungsgerichtshof 2013/17/0485

2013/17/0485Verwaltungsgerichtshof11.09.2015

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2013/17/0485

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 11.09.2015

Spruch

Die Beschwerden werden jeweils als unbegründet abgewiesen.

Die beschwerdeführenden Parteien haben dem Bund Aufwendungen in der Höhe von jeweils EUR 57,40 (insgesamt daher EUR 287,--) binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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