Verwaltungsgerichtshof 2013/17/0472

2013/17/0472Verwaltungsgerichtshof06.03.2014

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2013/17/0472

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 06.03.2014

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird, soweit er die Berufung der beschwerdeführenden Partei abweist, wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der beschwerdeführenden Partei Aufwendungen in Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.