Verwaltungsgerichtshof 2013/17/0465

2013/17/0465Verwaltungsgerichtshof16.12.2015

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2013/17/0465

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 16.12.2015

Spruch

Die Beschwerden werden als unbegründet abgewiesen.

Die beschwerdeführenden Parteien haben dem Bund Aufwendungen in der Höhe von jeweils EUR 57,40 (insgesamt daher EUR 172,20) binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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