2013/17/0398•Verwaltungsgerichtshof 2013/17/0398
2013/17/0398Verwaltungsgerichtshof11.03.2014
Die angefochtenen Bescheide werden wegen Rechtswidrigkeit ihres Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in Höhe von insgesamt EUR 2.692,80 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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