Verwaltungsgerichtshof 2013/17/0382

2013/17/0382Verwaltungsgerichtshof04.07.2014

Regest

Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung Beschwerdelegitimation verneint keineBESCHWERDELEGITIMATION

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2013/17/0382

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 04.07.2014

Spruch

I. den Beschluss gefasst:

Die Beschwerde wird, soweit mit dem angefochtenen Bescheid die Beschlagnahme der in dem Gerät befindlichen Geldmittel aufgehoben wurde, als unzulässig zurückgewiesen.

II. zu Recht erkannt:

Im Übrigen wird der angefochtene Bescheid wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat den beschwerdeführenden Parteien Aufwendungen in Höhe von insgesamt EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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