Verwaltungsgerichtshof 2013/17/0350

2013/17/0350Verwaltungsgerichtshof07.10.2013

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2013/17/0350

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 07.10.2013

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhalts aufgehoben.

Ein Kostenersatz findet nicht statt.

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