Verwaltungsgerichtshof 2013/17/0317

2013/17/0317Verwaltungsgerichtshof07.03.2014

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2013/17/0317

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 07.03.2014

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der beschwerdeführenden Partei Aufwendungen in Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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