Verwaltungsgerichtshof 2013/17/0283

2013/17/0283Verwaltungsgerichtshof17.02.2016

Regest

Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung Beschwerdelegitimation verneint keineBESCHWERDELEGITIMATION

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2013/17/0283

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 17.02.2016

Spruch

1. Die Beschwerde der zweitbeschwerdeführenden Partei wird zurückgewiesen.

2. Die Behandlung der Beschwerde der erstbeschwerdeführenden Partei wird abgelehnt.

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