2013/17/0246•Verwaltungsgerichtshof 2013/17/0246
2013/17/0246Verwaltungsgerichtshof12.02.2014
Sachverhalt Neuerungsverbot Allgemein (siehe auch Angenommener Sachverhalt)
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von EUR 610,60 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu bezahlen.
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