Verwaltungsgerichtshof 2013/17/0246

2013/17/0246Verwaltungsgerichtshof12.02.2014

Regest

Sachverhalt Neuerungsverbot Allgemein (siehe auch Angenommener Sachverhalt)

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2013/17/0246

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 12.02.2014

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von EUR 610,60 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu bezahlen.

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