Verwaltungsgerichtshof 2013/17/0240

2013/17/0240Verwaltungsgerichtshof06.11.2013

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2013/17/0240

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 06.11.2013

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Bund hat den mitbeteiligten Parteien Aufwendungen in der Höhe von insgesamt EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Aufwandersatzbegehren der belangten Behörde wird abgewiesen.

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