2013/17/0217•Verwaltungsgerichtshof 2013/17/0217
2013/17/0217Verwaltungsgerichtshof09.09.2013
Gemeinschaftsrecht Anwendungsvorrang, partielle Nichtanwendung von innerstaatlichem Recht EURallg1
Die Beschwerden werden als unbegründet abgewiesen.
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