2013/17/0209•Verwaltungsgerichtshof 2013/17/0209
2013/17/0209Verwaltungsgerichtshof29.10.2013
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.