Verwaltungsgerichtshof 2013/17/0203

2013/17/0203Verwaltungsgerichtshof20.09.2013

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2013/17/0203

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 20.09.2013

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Ein Aufwandersatz findet nicht statt.

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