Verwaltungsgerichtshof 2013/17/0200

2013/17/0200Verwaltungsgerichtshof15.11.2013

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2013/17/0200

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 15.11.2013

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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