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2013/17/0184•Verwaltungsgerichtshof 2013/17/0184
2013/17/0184Verwaltungsgerichtshof18.05.2016
Bindung an die Rechtsanschauung der Vorstellungsbehörde Ersatzbescheid
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Das Land Salzburg hat der beschwerdeführenden Stadtgemeinde Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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