Verwaltungsgerichtshof 2013/17/0161

2013/17/0161Verwaltungsgerichtshof08.10.2013

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2013/17/0161

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 08.10.2013

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

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