Verwaltungsgerichtshof 2013/17/0147

2013/17/0147Verwaltungsgerichtshof31.08.2016

Regest

Bindung an die Rechtsanschauung der Vorstellungsbehörde Ersatzbescheid Vorstellung gemäß B-VG Art119a Abs5

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2013/17/0147

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 31.08.2016

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Niederösterreich hat der beschwerdeführenden Gemeinde Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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