2013/17/0098•Verwaltungsgerichtshof 2013/17/0098
2013/17/0098Verwaltungsgerichtshof09.09.2013
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Grundsätzliches zur Parteistellung vor dem VwGH Allgemein
Die angefochtenen Bescheide werden, soweit sie die mitbeteiligte Partei betreffen, jeweils wegen Rechtswidrigkeit ihres Inhaltes aufgehoben.
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