Verwaltungsgerichtshof 2013/17/0096

2013/17/0096Verwaltungsgerichtshof02.06.2016

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2013/17/0096

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 02.06.2016

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die beschwerdeführenden Parteien haben der Landeshauptstadt Salzburg Aufwendungen in der Höhe von EUR 610,60 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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