Verwaltungsgerichtshof 2013/17/0095

2013/17/0095Verwaltungsgerichtshof30.06.2015

Regest

Verwaltungsrecht allgemein Rechtsquellen VwRallg1

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2013/17/0095

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 30.06.2015

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführer haben der Landeshauptstadt Salzburg Aufwendungen in der Höhe von EUR 610,60 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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