2013/17/0089•Verwaltungsgerichtshof 2013/17/0089
2013/17/0089Verwaltungsgerichtshof14.11.2013
I. zu Recht erkannt:
Der angefochtene Bescheid wird insoweit der Berufung gegen die Beschlagnahme des Gerätes "ACT, Typenbezeichnung:
Panther 1 TFT, Seriennummer: 30010040" keine Folge gegeben wurde, wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in Höhe von EUR 1.326,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
II. den Beschluss gefasst:
Im Übrigen wird die Behandlung der Beschwerde abgelehnt.
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