Verwaltungsgerichtshof 2013/17/0058

2013/17/0058Verwaltungsgerichtshof14.11.2013

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2013/17/0058

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 14.11.2013

Spruch

Die angefochtenen Bescheide werden wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat den Beschwerdeführern Aufwendungen in der Höhe von jeweils EUR 1.326,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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