Verwaltungsgerichtshof 2013/17/0033

2013/17/0033Verwaltungsgerichtshof20.01.2016

Regest

Sachverhalt Neuerungsverbot Allgemein (siehe auch Angenommener Sachverhalt)

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2013/17/0033

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 20.01.2016

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Land Wien Aufwendungen in der Höhe von EUR 57,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.