Verwaltungsgerichtshof 2013/17/0021

2013/17/0021Verwaltungsgerichtshof28.06.2016

Regest

Inhalt der Vorstellungsentscheidung Aufgaben und Befugnisse der Vorstellungsbehörde

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2013/17/0021

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 28.06.2016

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Das Land Niederösterreich hat der beschwerdeführenden Partei Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.326,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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